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   BVerwG, 26.02.1993 - 11 B 22.93   

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https://dejure.org/1993,19274
BVerwG, 26.02.1993 - 11 B 22.93 (https://dejure.org/1993,19274)
BVerwG, Entscheidung vom 26.02.1993 - 11 B 22.93 (https://dejure.org/1993,19274)
BVerwG, Entscheidung vom 26. Februar 1993 - 11 B 22.93 (https://dejure.org/1993,19274)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren

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  • BVerwG, 21.02.1990 - 5 B 94.89

    Ablehnung der Einholung von Sachverständigengutachten durch das

    Auszug aus BVerwG, 26.02.1993 - 11 B 22.93
    Auch in einem solchen Fall müssen im Sinne des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO konkrete Rechtsfragen bezeichnet werden, deren Beantwortung im Revisionsverfahren dazu dienen kann, die Rechtseinheit in ihrem Bestand zu erhalten oder die Weiterentwicklung des Rechts zu fördern (BVerwG, Beschluß vom 21. Februar 1990 - BVerwG 5 B 94.89 - m.w.N.).
  • BVerwG, 25.03.1987 - 6 C 10.84

    Erstattung von Abschiebungskosten - Rechtliche Würdigung des Sachverhalts

    Auszug aus BVerwG, 26.02.1993 - 11 B 22.93
    Danach sind - neben anderen Angaben - Ausführungen dazu erforderlich, inwiefern sich der Vorinstanz nach deren materiellrechtlicher Ansicht (Urteil vom 25. März 1987 - BVerwG 6 C 10.84 - ) eine weitere Aufklärung hätte aufdrängen müssen (Beschluß vom 17. Januar 1975 - BVerwG 6 CB 133.74 - m.w.N.).
  • BVerwG, 17.01.1975 - VI CB 133.74

    Verwirkung von beamtenrechtlichen Ansprüchen - Nichtzulassungsbeschwerde gegen

    Auszug aus BVerwG, 26.02.1993 - 11 B 22.93
    Danach sind - neben anderen Angaben - Ausführungen dazu erforderlich, inwiefern sich der Vorinstanz nach deren materiellrechtlicher Ansicht (Urteil vom 25. März 1987 - BVerwG 6 C 10.84 - ) eine weitere Aufklärung hätte aufdrängen müssen (Beschluß vom 17. Januar 1975 - BVerwG 6 CB 133.74 - m.w.N.).
  • BVerwG, 03.03.1978 - 5 CB 34.75
    Auszug aus BVerwG, 26.02.1993 - 11 B 22.93
    Dieses Urteil ist rechtskräftig, nachdem das Bundesverwaltungsgericht die gegen die Nichtzulassung der Revision erhobene Beschwerde mit Beschluß vom 3. März 1978 - BVerwG 5 CB 34.75 - zurückgewiesen hat.
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